Gesetzliche Voraussetzung für den Zoofachhandel
Tierschutzgesetz
Fachkundeprüfung lt. Tierschutzgesetz
Bestimmungen nach WA-Artenschutz
Geschäftsüberprüfung durch Amtsveterinär und Artenschutzbehörde
Richtlinien für die Haltung von Tieren im Handel
Jeder Erstkäufer eines Tieres bekommt eine schriftliche Information über das gekaufte Tier
Was wir mehr tun
Wir verzichten, über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, auf den Handel mit schwierig zu haltenden Tieren
Wir besuchen Fach-Seminare, Messen und Schulungen
Wir sind Mitglied im Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF)
Anspruchsvolle Arten sind mit einem Info-Symbol als besonders beratungsintensiv gekennzeichnet
Unsere Tiere werden bei Bedarf durch einen Tierarzt betreut
Wir erfüllen gerne Sonderwünsche