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Gesetzliche Voraussetzung für den Zoofachhandel

  • Tierschutzgesetz
  • Fachkundeprüfung lt. Tierschutzgesetz
  • Bestimmungen nach WA-Artenschutz
  • Geschäftsüberprüfung durch Amtsveterinär und Artenschutzbehörde
  • Richtlinien für die Haltung von Tieren im Handel
  • Jeder Erstkäufer eines Tieres bekommt eine schriftliche Information über das gekaufte Tier

Was wir mehr tun

  • Wir verzichten, über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, auf den Handel mit schwierig zu haltenden Tieren
  • Wir besuchen Fach-Seminare, Messen und Schulungen
  • Wir sind Mitglied im Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF)
  • Anspruchsvolle Arten sind mit einem Info-Symbol als besonders beratungsintensiv gekennzeichnet
  • Unsere Tiere werden bei Bedarf durch einen Tierarzt betreut
  • Wir erfüllen gerne Sonderwünsche